1200_Organisation und Strukturen

Rechtsform

Das Melanchthon Zentrum ist ein nach italienischem Recht gegründeter Verein. Mitglieder dieses Vereins sind als Gründungs- und ordentliche Mitglieder Körperschaften, die sich zu einem regelmäßigen finanziellen Beitrag verpflichtet haben. Des weiteren gibt es Fördermitglieder und Ehrenmitglieder, die einen regelmäßigen unterstützenden Beitrag leisten.

Generalversammlung

An der mindestens einmal im Jahr stattfindenden Generalversammlung nehmen die Gründungsmitglieder (Waldenserfakultät und ELKI) mit je 3 Vertretern sowie die ordentlichen Mitglieder (je 1 ein Vertreter) mit Stimmrecht teil. Fördermitglieder nehmen ohne Stimmrecht teil. Die Generalversammlung bestimmt über Programm und Haushalt des Studienzentrums. Sie wählt den Leitungsrat und dessen Präsidenten.

Leitungsrat

Der Leitungsrat besteht aus 4 Personen, die für 4 Jahre gewählt sind. Der Leitungsrat wählt aus seiner Mitte den Präsidenten sowie Vizepräsidenten, Schriftführer und Schatzmeister. Durchführung und Organisation des Programms und Beauftragung der Studienleitung unterliegen der Verantwortung des Leitungsrats. Gegenwärtig bilden folgende Personen den Leitungsrat:

Präsident des Leitungsrates

Der Präsident des Leitungsrates vertritt den Verein rechtlich gegenüber Dritten und beruft Generalversammlung und Leitungsrat ein.

Wissenschaftlicher Beirat

Der Leitungsrat ernennt ausgewiesene Persönlichkeiten aus dem Umkreis der ökumenischen und akademischen Öffentlichkeit zu Mitgliedern des wissenschaftlichen Beirates. Der Wissenschaftliche Bereit ist beratendes Organ des Leitungsrats und setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

Studienleitung

Die Studienleitung wird vom Leitungsrat beauftragt. Sie ist für die praktische Umsetzung des Programms zuständig. In der Regel ist die Studienleitung mit Theologen, welche von einer Gliedkirche der EKD für diese Aufgabe entsandt werden, besetzt. Gegenwärtige Studienleiterin ist:

Pfarrerin Vanessa Bayha

Statut

Melanchthon_Statut_deu

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